Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma aesthetec events (AGB)
Gültig ab 10.12.2018
1.1
aesthetec events arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Es ist bemüht,entsprechend der Aufgaben und Terminvorgabe des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen.
1.2
Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, im Falle unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.
1.3
Diese Auftrags- und Leistungsbedingungen sind auf alle Dienstleistungsverträge und Zusatzvereinbarungen anwendbar, die aesthetec events individuell mit Ihren Kunden abschließt.
2.0 Angebot, Angebotsannahme, Auftragserteilung und Auftragsausführung
2.1
Auftragsanfragen der Vertragspartner der Firma aesthetec events müssen in Textform, insbesondere Email, unter genauer Bezeichnung des gewünschten Bedarfes, des Ausführungsortes, der Zeiträume, der Tätigkeiten und weiterer Auftragsdetails gestellt werden.
Die Absenderangaben müssen zweifelsfrei erkennen lassen, wer Vertragspartner und Rechnungsempfänger der Firma aesthetec events sein wird.
2.2
Die Firma aesthetec events wird dem Vertragspartner in Textform binnen 48 Stunden ein Angebot, die Annahme oder Ablehnung des Auftrages mitteilen.
2.3
Hat die Firma aesthetec events auf Anforderung des Vertragspartners ein verbindliches Angebot abgegeben, so hält die Firma aesthetec events dieses Angebot 14 Tage aufrecht. Ist im Angebot ein abweichendes Ablaufdatum angegeben, gilt das Ablaufdatum im Angebot.
2.4
2.3 gilt nicht für Angebote die ausdrücklich als „freibleibend“ gelten. In diesem Fall kommt ein Vertrag zwischen der Magic Media GmbH und dem Besteller erst zustande, wenn der Besteller der Firma aesthetec events eine Bestellung zukommen lässt und die Firma aesthetec events sein darin liegendes Angebot annimmt. Das kann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Rechnungserteilung geschehen.
2.5
Alle Leistungen und Preise werden vereinbart wie in dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis/ Angebot aufgeführt. Zusätzliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart worden sind.
2.6
Soweit durch Änderungen in der Planung und in der Ausführung des Auftrages beim Auftragsnehmer Mehraufwand entsteht, ist dieser gesondert abzurechnen. Die Berücksichtigung von Sonderwünschen, die vom vertraglich vereinbarten Auftrag abweichen, liegt im Ermessen des Ausführenden, ob dies aktuell möglich ist oder nicht.
3.0 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung abzunehmen und das vereinbarte Entgelt fristgerecht zu begleichen. Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zu 3 Tage vor Beginn der Ausführung ganz oder teilweise gegen eine Rücktrittsgebühr von 10% des betroffenen Auftragswertes stornieren.
3.2
Tritt der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen bis 24 Stunden vor Beginn der Ausführung der Leistungen ganz oder teilweise zurück, so behält sich die Firma aesthetec events den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zur Hälfte vor.
3.3
Tritt der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Ausführung der Leistungen oder danach ganz oder teilweise vom Leistungsumfang zurück, so behält sich die Firma aesthetec events den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung vor.
4.0 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma aesthetec events rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen sämtliche Unterlagen und Informationen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden, in Textform zur Verfügung zu stellen. Er benennt der Firma aesthetec events eine zuständige Kontaktperson, mit der die weiteren Arbeitsschritte vereinbart werden.
4.2
Der Auftraggeber beachtet die für die gemeinsame Durchführung des Auftrages vereinbarten Abläufe und führt die von ihm selbst übernommenen Arbeiten zeitgerecht durch.
4.3
Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich die geltenden Gesetze und Richtlinien einzuhalten. Dies gilt auch in der Zusammenarbeit mit der Firma aesthetec events und seinen Erfüllungsgehilfen.
4.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor dem Arbeitseinsatz eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen. Er ist am Einsatzort für die Sicherheit zuständig. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin der Firma aesthetec events den zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu benennen und eine Gefährdungsbeurteilung vorzulegen.
4.5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel in der Auftragsdurchführung sofort zu rügen und noch während der Auftragsdurchführung auf Abhilfe zu drängen.
4.6
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Dauer des Vertragsverhältnisses überlassene Gegenstände fristgerecht, vollständig und unversehrt wieder zurückzugeben, anderenfalls ist Ersatz in Geld zu leisten.
5.0 Pflichten des Auftragnehmers
5.1
Der Auftragnehmer ist nach Annahme des Auftrages verpflichtet, die vereinbarte Leistung wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, zeitgerecht und gewissenhaft zu erfüllen.
5.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages eigener Arbeitnehmer oder Dritter zu bedienen.
5.3
Die Firma aesthetec events trägt Sorge dafür, dass eingesetzte Kraftfahrzeuge sich in verkehrssicherem Zustand befinden und die Fahrer zuverlässig und in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Fahrer sind strikt angehalten sich nach den Verkehrsvorschriften zu verhalten.
5.4
Die Firma aesthetec events gewährleistet, dass Kraftfahrzeuge und andere dem Auftraggeber überlassene Güter in einwandfreien, vertragsgemäßen Zustand sind.
5.5
Die Firma aesthetec events versichert, sein Gewerbe ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angemeldet und seine Steuern an das zuständige Finanzamt abgeführt zu haben. Er stellt die Auftraggeber diesbezüglich von jeder Haftung frei.
6.0 Haftung
6.1
Die Firma aesthetec events haftet im Rahmen der Dienstleistungsverträge für die Durchführung aller Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Im Rahmen der Aufträge haftet die Firma aesthetec events für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.2
Die Firma aesthetec events hat für seine Erfüllungsgehilfen eine Haftpflichtversicherung über Personenschäden bis zu 2 Mio. EUR und sonstige Schäden bis zu 1 Mio. EUR abgeschlossen. Für Schadensereignisse in Zusammenhang mit der Nutzung der Kraftfahrzeuge bestehen die gesetzlichen Haftpflichtversicherungen.
6.3
Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit, sowie bis zu einem Jahr nach Vertragsende, keine Arbeitnehmer und Subunternehmer der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Dieses betrifft ausschließlich die Arbeitnehmer und Subunternehmer, von denen die andere Partei Kenntnis von dem Anstellungs- oder Vertragsverhältnis erlangt hat. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
7.0 Rechnungsstellung / Zahlung
7.1
Der Auftraggeber erhält unmittelbar nach Beendigung des Auftrages eine Rechnung entsprechend des vereinbarten Angebotes oder der angenommenen Bestellung. Soweit im Auftragsumfang Mehrleistungen zulässig vereinbart werden, werden diese zusätzlich ausgewiesen. Die Rechnungslegung erfolgt postalisch oder im PDF-Format als Übersendung per E-Mail.
7.2
Die Rechnung ist sofort nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen. Die Firma aesthetec events behält sich vor, die Ausführung weiterer Aufträge von der vorherigen Zahlung fälliger Rechnungen abhängig zu machen.
7.3
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von der Firma aesthetec events eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
7.4
Im Einzelfall behält sich die Firma aesthetec events vor, einen Auftrag nur gegen Zahlung eines Vorschusses oder gegen Vorauszahlung abzuwickeln.
8.0 Datenschutz, Geheimhaltung
8.1
Sämtliche von Kunden, Geschäftspartnern und Arbeitnehmern erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und auf Wunsch wieder gelöscht. Die für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und zur Ausführung des Auftrages verwendet.
8.2
Der Einverständniserklärung zur Verwendung der Daten kann jederzeit widersprochen werden.
8.3
Der Auftraggeber und die Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass die Firma aesthetec events Daten aus dem Vertragsverhältnis gemäß Art. 5 DSGVO zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.
8.4
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Firma aesthetec events berechtigt ist, seine Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, zum Zwecke der Beratung des Auftraggebers und für die Ausführung der gewünschten Dienstleistung.
8.5
Der Auftraggeber wird Betriebsinterner (Geheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen, Kenntnisse) der Firma aesthetec events sowie von deren Geschäftspartnern nur zur Erreichung der von ihm vertraglich geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages zwei Jahre bestehen.
8.6
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen und Informationen sowie etwaige Datenträger ordnungsgemäß aufzubewahren.
9.0 Gerichtsstand
9.1
Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit den vereinbarten Aufträgen wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
9.2
Mit ausländischen Auftraggebern ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
10.0 Salvatorische Klausel
10.1
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.